Der Grundsatz, dass Technik dem Menschen dient und nicht der Mensch der Technik unterworfen sein darf, ist sowohl in der Verfassungsordnung des Grundgesetzes als auch in der europäischen Grundrechtecharta fest verankert. Aber gilt das noch in der Realität von Staat, Bürgern und Wirtschaft, wenn digitale Technologien sowohl in der Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Daten als auch beim Einsatz künstlicher Intelligenz immer schneller immer mehr Steuerungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen, die der Mensch im Ergebnis kaum noch überblicken kann? Es ist die gemeinsame Aufgabe von Recht und Technik dafür zu sorgen, dass die Würde und Selbstbestimmung der Menschen in einer demokratischen Gesellschaft als ethische Grundregeln des Zusammenlebens erhalten bleiben und sich die digitalen Möglichkeiten zu Nutze machen anstatt von ihnen benutzt zu werden.
